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   BGH, 10.11.1994 - 1 StR 631/94   

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https://dejure.org/1994,3162
BGH, 10.11.1994 - 1 StR 631/94 (https://dejure.org/1994,3162)
BGH, Entscheidung vom 10.11.1994 - 1 StR 631/94 (https://dejure.org/1994,3162)
BGH, Entscheidung vom 10. November 1994 - 1 StR 631/94 (https://dejure.org/1994,3162)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einstellung der Strafverfolgung - Strafschärfung - Strafzumessung - Feststellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 227
  • StV 1995, 132
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.12.1991 - 1 StR 620/91

    Verwertung von eingestellten Taten bei der Strafzumessung - Vertrauensverletzung

    Auszug aus BGH, 10.11.1994 - 1 StR 631/94
    Zwar ist es grundsätzlich zulässig, Taten des Angeklagten, hinsichtlich derer nach § 154 StPO verfahren worden ist, bei der Strafzumessung zu dessen Lasten zu verwerten (BGHR StPO § 154 Abs. 1 Hinweispflicht 1).
  • BGH, 26.07.1990 - 5 StR 74/90

    Strafschärfende Berücksichtigung von Handlungen, die nicht Gegenstand einer

    Auszug aus BGH, 10.11.1994 - 1 StR 631/94
    Doch setzt das voraus, daß diese Taten konkret festgestellt werden (vgl. BGHR StPO § 154 a Abs. 2 Verwertungsverbot 2).
  • EGMR, 25.01.2018 - 76607/13

    BIKAS v. GERMANY

    Dies setzt voraus, dass die Taten in der Hauptverhandlung zur Überzeugung des Gerichts prozessordnungsgemäß festgestellt wurden (siehe 2 StR 230/90, Beschluss vom 30. November 1990, Rdnrn. 11 bis 12; 1 StR 631/94, Beschluss vom 10. November 1994, Rdnr. 2; 2 StR 118/95, Beschluss vom 7. April 1995, Rdnr. 16; 5 StR 143/00, Beschluss vom 2. August 2000, Rdnr. 4; und 5 StR 425/12, Beschluss vom 12. September 2012, Rdnr. 3).
  • BGH, 22.12.2000 - 3 StR 323/00

    Verhältnis von sexuellen Mißbrauch von Jugendlichen (§ 182 Abs. 1 Nr. 1 2. Alt.)

    Die vom Landgericht festgestellten, den Tatbestand des § 182 Abs. 1 Nr. 1 StGB erfüllenden Umstände können bei der Strafzumessung Berücksichtigung finden, auch wenn dieser Tatbestand nach § 154 a Abs. 2 StPO von der Verfolgung ausgeschieden worden ist (vgl. BGH NStZ 1995, 227 m.w.Nachw.; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 154 a Rdn. 2).
  • BGH, 05.11.2002 - 5 StR 368/02

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Beschränkung des Verfahrens nach § 154a

    Auch dürfen die den Tatbestand des § 182 Abs. 1 Nr. 1 StGB erfüllenden Umstände bei der Strafzumessung strafschärfend berücksichtigt werden, selbst wenn dieser Tatbestand nach § 154a Abs. 2 StPO von der Verfolgung ausgeschieden worden ist (vgl. BGH NStZ 1995, 227 m. w. N.).
  • BGH, 09.03.1999 - 1 StR 61/99

    Strafzumessung; Strafschärfung bei Verfahrenseinstellung nach § 154 StPO

    Dies setzt jedoch voraus, daß diese Taten (konkret) festgestellt worden sind (BGH NStZ 1995, 227 m.w. Nachw.).
  • BGH, 02.02.1995 - 1 StR 10/95

    Zurückweisung einen Antrages auf Prozesskostenhilfe

    Es geht deshalb hier - anders als in dem vom Senat mit Beschluß vom 10. November 1994 - 1 StR 631/94 - entschiedenen Fall - nicht um die strafschärfende Würdigung anderer, nicht konkret festgestellter Taten; vielmehr hat das Landgericht die nicht im einzelnen festgestellten Fälle lediglich als Indiz für die verwerfliche Grundeinstellung des Angeklagten berücksichtigt.
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